Achtung Frist: 30. Juni 2023: Schlussabrechnung für Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen

Sofern Sie die Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben, ist demnächst die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen notwendig. Die Frist hierfür vergeht am 30. Juni 2023. Eine einmalige Verlängerungsfrist von sechs Monaten kann über unser Steuerbüro beantragt werden.

Zur Einreichung der Schlussabrechnung über einen prüfenden Dritten sind alle Antragstellenden verpflichtet, die eine Corona-Wirtschaftshilfe erhalten haben.

Wurde die Antragstellung der Corona-Wirtschaftshilfe über uns durchgeführt? Dann stehen wir Ihnen für die Schlussabrechnung gerne zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Beauftragung!