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Achtung Frist: 30. Juni 2023: Schlussabrechnung für Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen

Achtung Frist: 30. Juni 2023: Schlussabrechnung für Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen

Sofern Sie die Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben, ist demnächst die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen notwendig. Die Frist hierfür vergeht am 30. Juni 2023. Eine einmalige Verlängerungsfrist von sechs Monaten kann über unser Steuerbüro beantragt werden. Zur Einreichung der Schlussabrechnung über einen prüfenden Dritten sind alle Antragstellenden verpflichtet, die eine Corona-Wirtschaftshilfe erhalten…

Wir sind trotz Corona weiterhin für Sie da!

Wir sind trotz Corona weiterhin für Sie da!

Die Corona-Pandemie hat auch unseren Arbeitsalltag in der Kanzlei fest im Griff. Doch auch während der aktuellen Lage stehen wir Ihnen weiterhin zur Verfügung und bieten Ihnen unsere vielfältigen Leistungen rund um das Thema Steuerrecht. Unsere Mitarbeiter befinden sich momentan aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr im Home-Office. Dennoch sind wir in gewohnt hoher Qualität für Sie…